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(Stand: November 2024)

I. Allgemeines 

(1) Geltung der AGB 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB“) sind Grundlage für die Geschäftstätigkeit sämtlicher Geschäfte der SalesMania e.U. FN FN 620734 w, Afrikanergasse 9/19, 1020 Wien (im Folgenden SalesMania “). Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil aller von SalesMania abgeschlossenen Verträge, Vereinbarungen, Angebote und sonstiger rechtsgeschäftlicher Erklärungen mit Auftraggebern, Geschäftspartnern und sonstigen Personen (im Folgenden “Auftraggeber“). Mit schriftlicher, persönlicher oder sonst wie immer gearteter Aufnahme eines Geschäftsverkehrs mit SalesMania stimmt der Auftraggeber der Geltung der AGB von SalesMania zu. Die AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit SalesMania, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. 

(2) Widersprüche 

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten gelten nur dann, wenn sich SalesMania schriftlich mit ihrer Geltung ausdrücklich einverstanden erklärt hat. 

II. Angebot, Vertragsabschluss 

(1) Unverbindlichkeit 

Die auf der Website www.salesmania.io eingestellten Angebote sowie sonstige Angebote von SalesMania sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – solange freibleibend und unverbindlich, bis eine schriftliche Anbotsannahme durch SalesMania vorliegt und dem Auftraggeber zugegangen ist. Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Das gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten und auf der Webseite sowie in Telefonaten. 

(2) Auftrag 

Buchungen des Auftraggeber sind als Anbote an SalesMania zu verstehen. SalesMania übermittelt dem Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen einer

Buchung eine Auftragsbestätigung (Angebotsannahme) oder informiert ihn über die Ablehnung der Buchung. Durch die Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen SalesMania und dem Auftraggeber zustande. 

(3) Preise 

Sämtliche Beträge sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, Nettobeträge in Euro und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie allfälliger Barauslagen. 

III. Leistungserbringung 

(1) Durchführung 

SalesMania wird während der Vertragsdauer seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbringen und seine Expertise bestmöglich einbringen. 

(2) Liefer-/Leistungstermine 

Die von SalesMania genannten Leistungstermine und -fristen sind nur Annäherungswerte und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Leistungsfristen und -terminen können keine Ansprüche gegen SalesMania hergleitet werden. Bei Vereinbarung verbindlicher Leistungstermine oder -fristen kann der Auftraggeber – sofern es sich nicht um ein Fixgeschäft gem III. (3) handelt – bei Verzug nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. 

(3) Verzug des Auftraggebers 

Wird die Leistungserbringung von SalesMania aufgrund von vom Auftraggeber zu verantwortenden Gründen verzögert oder unmöglich gemacht, gerät der Auftraggeber in Verzug. In diesem Fall ist SalesMania berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen. Der Auftraggeber hat SalesMania jedenfalls den von ihm schuldhaft verursachten Schaden zu ersetzen. 

(4) Notwendige Terminänderungen 

Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen sind vom Auftraggeber SalesMania ein dem vergeblich erbrachten bzw reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen. 

(5) Höhere Gewalt 

SalesMania haftet nicht für Nichterfüllung oder Verzögerungen in der Erfüllung von Verpflichtungen, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle von

SalesMania liegen (z.B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Pandemien). 

IV. Rechte und Pflichten des Auftraggebers 

(1) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderlichenfalls an der Vertragserfüllung mitzuwirken und SalesMania nach besten Kräften zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung von erforderlichen Ressourcen wie E-Mail-Adressen, Zugängen und anderen Kommunikationsmitteln, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind. 

(2) Informationserteilung 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, SalesMania sämtliche für die Durchführung eines Auftrags wesentlichen Informationen rechtzeitig und unaufgefordert bekanntzugegeben. Davon umfasst sind insbesondere auch umgehende Rückmeldungen bei operativ relevanten Informationen sowie Bekanntgabe von relevanten Änderungen, soweit sie die Zusammenarbeit zwischen SalesMania und dem Auftraggeber betreffen. 

(3) Abtretungsverbot 

Der Auftraggeber darf seine Rechte aus dem mit der SalesMania abgeschlossenen Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SalesMania ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder Dritten verpfänden. 

(4) Abwerbeverbot 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer eines Vertrags mit SalesMania sowie zwei Jahre nach Beendigung des Vertrags mit SalesMania keinen Angestellten von SalesMania oder eine auf sonstige Weise für SalesMania tätige Person abzuwerben oder innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung dessen Tätigkeit für SalesMania zu beschäftigen. Der Auftraggeber garantiert, dass auch allfällige Tochtergesellschaften oder sonstige iSd § 15 AktG verbundene Gesellschaften diese Verpflichtungen und Verbote einhalten. Bei Verletzung dieses Abwerbeverbots ist der Auftraggeber zur umfassenden Auskunftserteilung verpflichtet. Handelt der Auftraggeber oder dessen Tochtergesellschaft bzw verbundene Gesellschaft dem Abwerbeverbot zuwider, hat der Auftraggeber SalesMania für jeden einzelnen Verstoß eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 40.000,– zu bezahlen. Die Konventionalstrafe ist vom tatsächlichen Schadenseintritt unabhängig. Die Geltendmachung eines den Betrag der Konventionalstrafe übersteigenden Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Die Konventionalstrafe ist mit Eintritt des Ereignisses, für welches sie vereinbart wurde, fällig.

(5) Vorliegen der Rechte 

Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet dafür zu sorgen, dass für die Durchführung des Auftrags der Auftraggeber bzw SalesMania sämtliche hierfür erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt SalesMania und dessen Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen. Der Auftraggeber garantiert, dass gegenüber der SalesMania oder deren Erfüllungsgehilfen keine Ansprüche geltend gemacht werden. Im Falle einer Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber SalesMania oder deren Erfüllungsgehilfen ist der Auftraggeber verpflichtet, SalesMania von der Haftung freizustellen. 

V. Datenschutz und Vertraulichkeit 

(1) Datenschutz 

SalesMania verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Einklang mit der geltenden Datenschutzgesetzgebung. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von SalesMania festgelegt, die auf der Webseite unter www.salesmania.io/datenschutz einsehbar ist. 

(2) Verpflichtung zur Geheimhaltung 

Der Auftraggeber und SalesMania verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten vertraulichen Informationen geheim zu halten und diese nur für die Durchführung des Vertrags zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. 

(3) Weitergabe an Dritte 

Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei zulässig, es sei denn, die Weitergabe ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. 

(4) Dauer der Vertraulichkeitsverpflichtung 

Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von zwei Jahren bestehen. 

VI. Haftungsausschluss 

(1) Keine Haftung für Richtigkeit der Informationen Dritter und für indirekte Schäden 

SalesMania übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen, die es von Dritten zur Verfügung gestellt werden, soweit deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht ausdrücklich bekannt ist (§ 1300 ABGB).

SalesMania haftet weiters nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter oder gegenüber Dritten, die nicht Vertragspartner sind. 

(2) Keine Haftung bei geringem Verschulden 

Darüber hinaus ist eine Haftung von SalesMania für den Fall leichter Fahrlässigkeit jedenfalls ausgeschlossen. Die Haftung von SalesMania ist ungeachtet des Rechtsgrundes auf Fälle von Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit beschränkt. 

Ausgenommen von dieser generellen Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. 

(3) Betragliche Haftungsbeschränkung 

Jedenfalls sind allfällige Schadenersatzansprüche gegen SalesMania auf den Ersatz des vorhersehbaren, adäquaten Schadens begrenzt und betraglich maximal bis zur Höhe des für den Auftrag gezahlten Honorars. 

(4) Zeitliche Haftungsbeschränkung 

Die Haftung verjährt in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. (5) Keine Haftung für Preise 

SalesMania übernimmt keine Haftung, Garantie oder Gewährleistung, dass am Markt keine vergleichbaren günstigeren Produkte bestehen. 

(6) Keine Haftung für Dritte 

Für Schäden, die durch von SalesMania beigezogenen Dritten verursacht wurden, haftet SalesMania nur bei einem Auswahlverschulden. 

(7) Keine Haftung für Auskünfte bzw Inhalte Dritter 

SalesMania haftet nicht für Schäden, welche dadurch entstehen, dass eine Empfehlung, ein Rat, odgl eines Dritten, auch wenn dieser auf der Website aufscheint, befolgt wird. 

(8) Keine Haftung gegenüber Dritten 

SalesMania haftet nur gegenüber seinem Auftraggeber, nicht hingegen gegenüber Dritten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Auftraggebers mit den Leistungen von SalesMania in Berührung kommen, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, SalesMania vollständig gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, falls SalesMania von Dritten gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

VII. Entgelt (Honorar) 

(1) Angemessenes Honorar 

Mangels abweichender Vereinbarung steht SalesMania für die erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt (Honorar) zu. Mangels anderer Vereinbarung besteht das Honorar von SalesMania aus 

a) einem einmalig fälligen Betrag; 

b) einer monatlichen fixen Pauschale; sowie 

c) einer Erfolgsprovision (insbesondere für stattgefundene Termine) 

(2) Erfolgsprovision 

SalesMania hat auch dann einen Anspruch auf eine Erfolgsprovision, wenn 

a) das Erfolgsprovision auslösende Ereignis (z.B. Termin) nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber eine für das Zustandekommen dieses Ereignisses erforderliche Handlung ohne beachtenswerten Grund unterlässt, insbesondere wenn der Auftraggeber innerhalb von einer Woche ab dem Zeitpunkt der Kundenterminübergabe keine Rückmeldung an SalesMania erstattet; 

b) das Erfolgsprovision auslösende Ereignis (z.B. Termin) aus sonstigen, aus der Sphäre des Auftraggebers stammenden Gründen nicht zustande kommt; 

c) die Vereinbarung zwischen SalesMania und dem Auftraggeber vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird; 

d) aufgrund sämtlicher die Erfolgsprovision auslösenden Ereignisse, welche sechs Monate nach Beendigung des Vertrags zwischen SalesMania und dem Auftraggeber eintreten. 

(3) Wertbeständigkeit 

Es wird eine Wertbeständigkeit des Honorars nach dem von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 oder dem an seine Stelle tretenden Index vereinbart. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die Indexzahl 09/2024. Indexschwankungen bleiben bis einschließlich 3 % unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten auf eine Dezimalstelle neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweiligen Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage für die Neuberechnung zu bilden hat. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Rechnungsstellung und hat eine Wertanpassung zu diesem Zeitpunkt im Vergleich zum Zeitpunkt des Angebots bzw der Annahme des Angebots zu erfolgen. 

Sollte diese Wertsicherungsvereinbarung nicht mehr zur Anwendung gelangen können, so tritt an ihre Stelle der jeweilige Ersatzindex oder der Index, der ihm am meisten entspricht. Im Zweifel ist der Wert durch Sachverständige zu ermitteln.

VIII. Fälligkeit, Verzugszinsen, Kompensationsverbot, Solidarhaftung

(1) Fälligkeit 

Das Honorar von SalesMania wird mit der Zustellung der Rechnung fällig, soweit nichts Anderes vereinbart ist bzw von SalesMania in der Rechnung festgehalten wird. Sollte keine Vorauszahlung erfolgt sein, so ist das Honorar nach Erhalt einer Rechnung und dem vereinbarten Zahlungsziel auf das in der Rechnung angeführte Bankkonto zu überweisen. 

(2) Vorauszahlung 

SalesMania ist berechtigt, das Honorar im Voraus in Rechnung zu stellen. Wird ein im Voraus in Rechnung gestelltes Honorar trotz Mahnung nicht bezahlt, ist SalesMania berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der bis dahin von SalesMania erbrachten Leistungen verpflichtet. 

(3) Teilrechnungen 

SalesMania ist berechtigt, bei teilbaren Leistungen Teilrechnungen auszustellen. (4) Verzugszinsen, Mahnspesen 

Bei Zahlungsverzug ist SalesMania berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz (jährlich) sowie Mahnspesen in Höhe von mindestens EUR 40,- pro Mahnung zu verlangen. 

Der Auftraggeber ist im Falle eines verschuldeten Zahlungsverzugs ferner verpflichtet, SalesMania sämtliche zur zweckentsprechenden Eintreibung der Forderung notwendigen Kosten, wie etwa Rechtsanwaltsgebühren und Kosten von Inkassobüros, zu erstatten. Zudem ist jeder weitere Schaden, einschließlich der höheren Zinsen, die infolge der Nichtzahlung auf Kreditkonten anfallen, zu ersetzen. 

IX. Laufzeit 

(1) Ordentliche Kündigung 

Wird der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und SalesMania zeitlich befristet abgeschlossen, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der Befristung. Das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

Wurde der Vertrag unbefristet abgeschlossen, ist das Vertragsverhältnis mangels gegenteiliger Vereinbarung von beiden Seiten erstmals nach dreimonatiger Laufzeit unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist ordentlich kündbar, so dass der Vertrag nach dreimonatiger Laufzeit endet. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die

Laufzeit jeweils um sechs Monate. Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen sechsmonatigen Laufzeit möglich. 

(2) Außerordentliches Kündigungsrecht von SalesMania 

SalesMania ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von sieben Tagen weiter verzögert wird; 

b) der Auftraggeber fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von sieben Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt; 

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren von SalesMania weder Vorauszahlungen leistet noch eine taugliche Sicherheit leistet. 

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung bleibt der Honoraranspruch von SalesMania unverändert und vollständig bestehen. 

X. Schlussbestimmungen, Recht, Gerichtsstand, Datenschutz

(1) Änderung der AGB 

SalesMania behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf der Website www.salesmania.io veröffentlicht sind. 

(2) Salvatorische Klausel 

Sollte eine oder einzelne Bestimmungen dieser AGB (rechts-)unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. 

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Als Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus den mit SalesMania geschlossenen Verträgen gilt 1020 Wien als vereinbart. Soweit für den Auftraggeber kein zwingender Gerichtsstand besteht, wird für alle aus oder in Zusammenhang mit der geschäftlichen Beziehung zwischen dem Auftraggeber SalesMania resultierenden Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit des für 1120 Wien, Österreich jeweils sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart (§ 104 JN). 

(4) Anwendbares Recht 

Es gilt ausschließlich (auch bei einem Auslandsbezug eines Auftraggebers) österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.